Linkes Europa
Für ein von der Wall - Street unabhängiges Europa
Anlässlich des 80. Geburtstages von Jürgen Habermas fand im Juni dieses Jahres eine wissenschaftliche Tagung zum Thema: Zur Zukunft der Demokratie statt. Geladen waren Wissenschaftler unterschiedlichster Prominenz, zu denen auch der Wirtschaftssoziologe Jens Beckert und der Politologe Claus Offe zählten. Beide skizzierten eine Entwicklung, nach der die internationalen Unternehmen „die Staaten“ in Geiselhaft nehmen und somit nicht nur die Demokratie, sondern auch die Staatlichkeit schlechthin zum Auslaufmodell degradieren. Ob Offe und Beckert amerikanische Finanz- und Bankenkonzerne vor Augen hatten, wo die Häusle – Besitzer letztlich für ein aus den Fugen geratenes Finanzsystem zahlen mussten, oder ob sie an die hierzulande vergebenen Rettungspakete dachten, die zwar das Überleben transnationaler Banken und Konzerne sicherte, nicht aber jenes der kleineren und mittelständischen Unternehmen, sei zunächst dahingestellt. Wesentlicher scheint doch die von beiden Theoretikern geäußerte Besorgnis, dass die Staaten aus der Krise vor allem deshalb gestärkt hervorgegangen sind, weil es von transnational operierenden Unternehmen so gefordert wurde. Auch wenn sich das noch vor einigen Jahren eingeklagte Primat des Ökonomischen zu Gunsten des Primats der Politik verschoben hat, so bleibt es doch in der Gewalt des Ersteren. Was sich in der Krise auf dramatische Weise zuspitzen sollte, hatte sich vorher schon angekündigt: Die wirtschaftspolitischen Entscheidungen entziehen sich zunehmend ihrer demokratischen Grundlage und stehen im Dienste derjenigen, die auch über wirtschaftliche Macht verfügen. Vor dieser Entwicklung hatte selbst Karl Popper stets gewarnt und in seiner Auseinandersetzung mit dem neoliberalen Ökonomen und Sozialphilosophen August Friedrich von Hayek bekanntlich immer wieder dafür plädiert, stückweise, und somit teilweise korrigierend, gegen existierende Ungerechtigkeiten einzugreifen. Popper hielt es für möglich, ökonomische Ausbeutung durch demokratisch gefasste Institutionen wirkungsvoll einzuschränken. Wir müssen, so schreibt er, „deshalb Institutionen ersinnen, die es uns erlauben, die ökonomische Gewalt auf demokratische Weise zu kontrollieren, und die uns Schutz vor der ökonomischen Ausbeutung gewähren“. (Popper, 1992, S. 147) Den Staaten kommt nach Popper in diesem Prozess eine besondere Funktion zu, denn schließlich seien sie es, die den demokratischen Institutionen letztlich zur Wirksamkeit verhelfen können.
Wie sich Hoffnungen auf institutionelle Veränderungen im Sande verlaufen können, zeigen die sich gegenwärtig vollziehenden Entwicklungen auf währungs- und finanzpolitischer Ebene. Waren die Erwartungen zu Beginn der Wirtschaftskrise auf ein demokratisches institutionelles Gefüge noch sehr hoch, so werden sie gegenwärtig von einer reformierungsunwilligen Realität eingeholt. Die Staaten versagen gegenwärtig bei der Umsetzung der popperschen Koordinierungsaufgabe. Selbst getrieben im nationalen Wettbewerb um die besten Finanzbedingungen installieren sie auf den verschiedensten Ebenen Institutionen, durch die weiterhin jene begünstigt werden, die die Finanz- und Währungskrise erst ausgelöst hatten. Man erinnere sich nur der Vorschläge, die noch zu Beginn der Krise zur Neuordnung des vom Dollar dominierten Weltwährungssystems gemacht wurden. Seit man sich des Endes der Finanzkrise sicher wähnt, werden auch die Reformvorschläge für eine neue unabhängige Weltwährung zurückhaltender. Gegenwärtig, so scheint es, haben die Verteidiger des monopolaren Währungssystems wieder die Oberhand in der Diskussion gewonnen. Von dem noch zu Beginn der Krise bekundeten gemeinsamen politischen Willen der Nationen, auf der währungs- und finanzpolitischen Ebene künftig besser miteinander zusammenzuarbeiten, ist auch in Europa nicht mehr viel zu hören. Zwar sollen die drei neuen Aufsichtsbehörden der EU für Banken, Versicherungen und Wertpapiermärkte das bestehende System nationaler Kontrolleure koordinieren, doch besitzen diese, so die Kritik des Chefökonomen der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, Erik Berglof, keine Enforcement-Befugnisse. Nationale Regierungen finden schon jetzt Wege, ihre Autorität und (finanzielle) Kapazität zu untergraben“ (Pistor, 2009). In Anbetracht dieser Entwicklungen wird von verschiedenster Seite gefordert, dass sich die Staaten in ihren Handlungen nicht länger an den Interessenlagen einzelner privilegierter Wirtschaftsgruppen, sondern wieder am Gemeinwohl orientieren sollen. Weshalb die Staaten weniger als Regulativ für auftretende ökonomische Ungleichheiten auftreten, sondern mit ihren Handeln erst soziale Ungleichheiten auslösen, ist zu untersuchen.
Die Konsequenzen, die sich aus der Beantwortung dieser Frage ergeben, sind weitreichend; geht es doch um die Konzipierung eines neuen Staatsverständnisses. Dass dieses dringend benötigt wird, zeigt sich nicht zuletzt darin, dass auf die gegenwärtigen globalen finanziellen und wirtschaftlichen Ungleichgewichte bisher keine politischen Lösungen gefunden wurden. Die Antworten, die die Ordoliberalen zu Beginn des 20. Jahrhunderts hierauf gegeben haben und derer man sich auch in linken Kreisen gerne bedient, reichen bei Weitem nicht aus. Die Gründe hierfür sollen im Folgenden dargelegt werden.
Die von Offe und Beckert beschriebenen Konstellationen haben historische Parallelen in Entwicklungen der dreißiger Jahre des 20. Jahrhunderts. Monopolistische Konkurrenz und große Unternehmenseinheiten bestimmten das Wirtschaftsgeschehen in den sich damals entwickelnden kapitalistischen Systemen. Die Staaten standen zunehmend unter dem Druck partieller Interessengruppen, wodurch nicht nur die ökonomischen Freiheiten auf den Märkten, sondern auch die politischen Freiheiten immer stärker eingeschränkt wurden. Die interventionistischen Eingriffe des Staates verstärkten den Machtbereich der Monopolisten, wodurch schon vorhandene Ungleichheiten weiter zunahmen. Die ohnehin begrenzten Markt- und Machtpositionen von Arbeitnehmern und Konsumenten wurden weiter geschwächt.
Die im deutschsprachigen Raum ansässigen ordoliberalen Ökonomen sahen sich im Obligo und stellten die Frage nach dem Verhältnis von ökonomischer Theorie und wirtschaftspolitischer Praxis neu. Ihre Überlegungen mündeten schließlich in ein Forschungsprogramm, dessen Anspruch nicht höher hätte sein können. Schließlich ging es ihnen um die Schaffung einer menschenwürdigen und funktionstüchtigen sozialen Ordnung, die den Prinzipien einer freiheitlichen persönlichen und ökonomischen Entwicklung Rechnung trägt. Die Quelle allen Übels sahen die ordoliberalen Theoretiker in sich zunehmend vermachtenden Marktstrukturen. Diese Situation vor Augen stellten sie sich die Frage, wie die Entstehung von monopolistischen und oligopolistischen Wettbewerbsstrukturen zu verhindern sei. Ihr Konzept war auf eine moderne Industriegesellschaft gerichtet, in der sowohl die politischen Freiheiten wie auch ökonomischen Freiheiten gewahrt bleiben sollten. Auch wenn sich die Ordoliberalen in ihren staatstheoretischen Überlegungen von den liberalen Sozialisten Franz Oppenheimer unterschieden, so ist die theoretische Affinität zu dessen wettbewerbstheoretischen Vorstellungen nicht zu übersehen. Denn auch sie sahen die Aufgabe der Zukunft darin, die Gesellschaft „in den Zustand der wirklich freien Konkurrenz zu erheben“. (Kalmbach, 1996, S. 126)
Weshalb in der Wirtschaftsgeschichte der Zustand „der wirklich freien Konkurrenz“ bisher nicht eingetreten ist, begründet der Bodenreformer, Soziologe und Mediziner Franz Oppenheimer mit den privaten Eigentumsverhältnissen an Grund und Boden und einem Staat, der den Schutz dieser Verhältnisse übernommen hat. Der Staat, so fasst Erich Preiser die oppenheimerschen Überlegungen zusammen, ist das politische Mittel, „das es dem Sieger erlaubt, den Besiegten auszubeuten“. (Preiser, 1970) Den Staat begreift Oppenheimer als einen Apparat zur Fortsetzung der Unterdrückung mit politischen Mitteln. Oppenheimer trifft sich hier mit den marxschen staatstheoretischen Vorstellungen, denn auch für diesen agiert der Staat im Interesse derjenigen, die auch über die ökonomische Macht verfügen. Der Staat wird damit zu einem aktiven und interessengeleiteten Akteur des Wettbewerbsgeschehens. Dadurch erfährt bei Oppenheimer der Monopolbegriff seine politische Erweiterung, denn dieser wird nicht mehr ausschließlich auf die Situation eines Alleinverkäufers bezogen, sondern generell auf eine durch eine asymmetrische Machtsituation gekennzeichnete Konstellation (Kalmbach, 1996, S. 126).
Die gesamte Aufmerksamkeit schenkte der Bodenreformer Oppenheimer „dem Prinzip der Bodensperre“. Darunter versteht er ein noch heute in Ländern der Dritten Welt zu beobachtendes Phänomen. Nach diesem Prinzip wird ein Teil des Bodens gesperrt, so dass der andere Teil seinen Preis behält bzw. steigt. Auch können Arbeitslöhne und Abhängigkeit der Landlosen so auf einem gewünschten Niveau gehalten werden. Oppenheimers Kritik, nach der dieser Zustand nicht nur ungerecht, sondern auch ineffizient ist, mündete in einen agrarreformerischen Denkansatz. Nach diesem soll allmählich, und zwar über Reformen, das Privateigentum an Grund und Boden abgeschafft und der Großgrundbesitzer an Arbeiterproduktionsgenossenschaften verteilt werden.
Während das oppernheimersche siedlungsgenossenschaftliche Konzept seit Jahrzehnten ein Schattendasein fristet und je nach Situation verteidigt oder abgelehnt wird, feiert das in Kritik hieraus entstandene wirtschaftspolitische Konzept des Ordoliberalismus gegenwärtig eine Renaissance. Konzipiert wurde es in seinen Anfängen von der Freiburger Schule der Nationalökonomie schon in den dreißiger Jahren des vorigen Jahrhunderts, nach 1945 sollte es Grundlage für die Wirtschaftspolitik von Ludwig Erhard werden.
Wie Oppenheimer sahen auch ordoliberale Theoretiker wie Alexander Rüstow und Walter Röpke in den vermachteten Strukturen eine Bedrohung für die ökonomischen und politischen Freiheiten. Doch sahen sie, die den modernen Industriestaat vor Augen hatten, im staatlichen Agieren nicht weiter die Quelle des Problems, sondern dessen Lösung. Einzelne Unternehmen oder eine kleine Anzahl von Unternehmen verfügen in einzelnen Wirtschaftsbereichen über ein hohes Ausmaß an Kontrolle über die Preis- und Produktionsentscheidungen. Die Aussicht auf hohe Profite führe zu einem Anstieg der Güterpreise. Nicht nur, dass sich nur noch weniger Konsumenten diese Güter leisten könnten, auch wäre es anderen Produzenten unmöglich, mit diesen Unternehmen in Konkurrenz zu treten.[1]
Nur unter Federführung eines starken zentralistischen Staates, so das wirtschaftspolitische Credo der Ordoliberalen, sei der Entstehung von Marktmacht entgegen zu wirken und eine Industriegesellschaft zu errichten, in der die politische und ökonomische Freiheit gewahrt bleibt. Schon in seinem 1932 gehaltenen Vortrag pries Alexander Rüstow den „starken Staat“. Mit dieser Forderung nach einem „starken Staat“ stand er zu damaliger Zeit nicht allein. Wohl auch wegen der Erfahrungen aus der Weltwirtschaftskrise forderten zahlreiche Theoretiker eine stärkere Einflussnahme seitens des Staates auf die Märkte. In der vier Jahre später von Keynes herausgegeben Schrift „The general theory of employment, interest, and money“ plädierte dieser bekanntlich für einen fiskalpolitischen Ansatz. Danach solle der Staat in Zeiten der Rezessionen mittels interventionistischer Maßnahmen in das Wirtschaftsgeschehen eingreifen, um als zusätzlicher großer Nachfrager das Wirtschaftssystem zu stabilisieren. Anders hierzu die Ordoliberalen, nach deren Vorstellungen es Aufgabe des Staates sei, lediglich einen festen Regel- und Gesetzesrahmen zu schaffen. Dadurch soll einerseits die Entstehung von Marktmacht verhindert und andererseits punktuelle interventionistische Eingriffe vermieden werden. Im Unterschied zu Keynes, nach dem der Staat interventionistisch auf das Wirtschaftsgeschehen Einfluss nehmen solle, sah Alexander Rüstow ihn hingegen als eine Art Ordnungshüter, der mittels Gesetzes- und Regelordnungen für einen reibungslosen Wirtschaftsablauf zu sorgen habe.
Die oppenheimerschen Ansätze sind heute weitestgehend in Vergessenheit geraten, während sich Bundespräsident Horst Köhler an der gegenwärtig zu beobachtenden ordoliberalen Renaissance beteiligt. Die Krise, so Köhler, auf einer Festveranstaltung anlässlich des 60 jährigen Bestehens des DGB, habe bewiesen, „dass im Wirtschafts- und Finanzleben eine energische staatliche und zwischenstaatliche Ordnungspolitik unentbehrlich ist“. Von Nöten seien diese Regeln und Normen vor allem auch deshalb, weil die auf dem Markt Agierenden lediglich ihre Partikularinteressen, nicht aber die des Gemeinwohles verfolgen. Auch in linken Kreisen steht man den von Alexander Rüstow vorgetragenen etatistischen ordnungspolitischen Ansätzen nicht ablehnend gegenüber. So hatte sich die Wahlalternative soziale Gerechtigkeit (WASG) in ihrem Parteiprogramm explizit auf ordoliberale Theoretiker gestützt und Oskar Lafontaine, Vorsitzende der Partei DIE LINKE, lässt gibt selten ein Interview über wirtschaftspolitische Fragen, ohne nicht wenigstens einmal einen ordoliberalen Theoretiker zitiert zu haben. Dass Lafontaine hier nicht nur die zentralistische Staatspolitik Alexander Rüstows im Auge hat, sondern auch das diesem zugrundeliegende allokationstheoretische Wettbewerbsmodell, erschließt sich aus einem Interview im Jahr 2008. Der Wettbewerb, so Lafontaine, „steigere die wirtschaftliche Effizienz und sei ein wichtiges Instrument der Machtkontrolle.“ Besser hätte es Alexander Rüstow wohl auch nicht sagen können. Hierin aber liegen Herzstück und Problem liberalen Denkens des beginnenden 20. Jahrhunderts. (http://www.welt.de/politik/article2947641/Sind-Sie-etwas-ein-Linker.de)
Den Ordoliberalen ging es um die wirtschaftspolitische Realisierung eines Marktkonzeptes, über das die Märkte nicht nur zu Orten strategischer individueller Entscheidungen degradiert werden, sondern das bekanntlich auch auf unrealistischen Bedingungen beruht. Schon in den 1930er Jahren wurde das Modell wegen seiner Realitätsferne kritisiert. Auch damals hieß es, dass die Annahmen im allokationstheoretischen Modell zu restriktiv seien, um den sich in der Realität vollziehenden Wirtschaftswandel in seiner Komplexität vollständig zu erfassen.
Die Kritik wurde vor allem an den rationalen Verhaltensannahmen geübt. Danach sind die auf den Märkten agierenden Produzenten und Konsumenten vollständig wissend und vollkommen informiert. Kein Akteur hat mehr Informationen als die anderen. Die Kritik an den rationalen Verhaltensannahmen dominiert den wissenschaftlichen Diskurs bis heute, mit ihr wurden in den letzten Jahren sehr viele Nobelpreise gewonnen. (Bsp.: der Spieltheoretiker Rainer Selten, Oliver Williamson, der frühe Joseph Stiglitz) Weniger wird in der gegenwärtigen ökonomischen Zunft hingegen die Annahme diskutiert, nach der die Anfangsausstattungen gegeben sind. Denn mit dieser Annahme immunisiert sich die walrasianische Allokationstheorie auch gegen eine politischökonomische Betrachtungen und somit auch gegen jenen Franz Oppenheimers, nach denen der Staat vor allem im Dienste derjenigen agiert, die auch über das Eigentum an Grund und Boden verfügen. Auch stellt sich die Frage, ob die „knappen Ressourcen“, wie im tradierten allokationstheoretischen Modell, weiterhin als gegeben zu betrachten sind. In der Wissensökonomie wie auch in der Geldökonomie wird zunehmend davon ausgegangen, dass die Knappheit selbst eine soziale Kategorie ist. Aus diesem Grunde könne man nicht weiterhin von natürlich gegebenen knappen Ressourcen ausgehen, sondern müsse von knappgehaltenen Ressourcen sprechen.
Weshalb in den liberalen Kreisen trotz dieser Kritik das Modell bis heute seine Attraktivität nicht verloren hat, liegt vor allem daran, dass es mit dem Effizienzkriterium über ein eindeutiges Kriterium verfügt, mittels dem die Richtung, in der sich der wirtschaftlichen Wandel vollziehen soll, bestimmt werden kann. Auf dieses Kriterium wird auch in der gegenwärtigen tagespolitischen Diskussion immer wieder rekurriert, wenn es darum geht, die Notwendigkeit anstehender Reformen zu begründen. So warnt Bundesbankpräsident Weber gegenwärtig vor Finanzmarktreformen, mit denen dem Stabilitätsziel Vorrang gegenüber dem Effizienzziel gegeben wird. In diesem Zusammenhang sagt er, dass man "vor der Herausforderung stehe, mit den regulatorischen Änderungen das Finanzsystem stabiler zu machen, ohne aber seine volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich zu beschneiden".
War für den Begründer der Allokationstheorie, Leon Walras, die Effizienz noch Ausdruck eines idealen Marktergebnisses, erhoben die Ordoliberalen sie zum wirtschaftspolitischen Auftrag. Ein Auftrag, den es nun in der Realität umzusetzen gelte. Dazu brauche es nur die richtigen wirtschaftspolitischen Mittel, um den ökonomischen Idealzustand auch in der Realität herbeizuführen. Die von Leon Walras beschriebene ideale Modellwelt mündet bei den Vertretern des ordoliberalen Ansatzes in einen wirtschaftspolitischen Dezisionismus, nach dem es letztlich nur auf die richtigen Mittel ankomme, um das Effizienzziel auch in der Realität umzusetzen. Die Parallelen zu der Laissez-Faire-Ökonomie des beginnenenden 21. Jahrhunderts ist nicht zu übersehen. Wenngleich sich die Vertreter der ordoliberalen Schule in ihrer wirtschaftspolitischen Ausrichtung diametral von denen der Laissez-Faire-Ökonomen des beginnenden 21. Jahrhunderts unterscheiden, ist ihre Affinität zum neoklassischen Ideal nicht zu übersehen; messen und beurteilen doch Vertreter beider theoretischer Strömungen die Funktionsfähigkeit wettbewerbskoordinierter Systeme an dem objektiven Kriterium der Markteffizienz.
Wenngleich die normative Grundlage dem Politiker eine gewisse Sicherheit hinsichtlich der Steuerbarkeit ökonomischer Systeme gibt, bedarf es bei der politischen Umsetzung dieses ordnungsadäquaten Regel- und Normensystems einer hohen Kontrolltätigkeit. Diese begründet sich unter anderem daraus, dass die Politik aufgrund sich verändernder Wettbewerbskonstellationen zu ständigen Veränderungen des Regelsystems und ständigen Anpassungen der Kontrollmechanismen gezwungen wird. Dies aber bedeutet, dass Politiker und Beamte von Aufsichtsgremien über hohe Kompetenz verfügen müssen. Eine Kompetenz, die, wie sich im Falle des Untersuchungsausschusses zur Hypo Real Estate Bank gezeigt hat, gegenwärtig nicht gegeben ist.
Neben der Kritik an einer hiermit verbundenen erhöhten Kontrolltätigkeit staatlicher Instanzen sei noch auf das politische Moment verwiesen, gibt es doch Aufschluss über den von den liberalen Theoretikern beschriebenen politischen Prozess. Die Ordoliberalen sehen die Aufhebung von ökonomischen Unfreiheiten dann gegeben, wenn sich der Staat in seinen Entscheidungen auf das Ideal der vollkommenen Konkurrenz stützt. Nicht nur, dass sich die Frage stellt, weshalb nur die am gesellschaftlichen Willensbildungsprozess beteiligten Akteure mit der Kompetenz ausgestattet sein sollen, dieses objektive Gesamtinteresse zu definieren, auch ist zu klären, in welcher Weise dieses Interesse in der Gesellschaft umzusetzen ist. Lässt man die bisherigen Betrachtungen nochmals Revue passieren, dann ist zu schließen, dass nur die Bürger an dem Gesamtinteresse partizipieren können und dürfen, die auch Kenntnisse über die vorhandenen theoretischen Zusammenhänge, hier das allokationstheoretisch Modell, haben. Da der größte Teil der Bevölkerung über keine Kenntnisse hinsichtlich der objektiven Zusammenhänge verfügt, müssen sie durch wissende Berater oder erfahrene ExpertInnen hierüber aufgeklärt werden. Anstehende dringende Reformen können dann schnell und zügig durchgeführt werden, wenn die Bürger durch erfahrene Berater über deren Notwendigkeit aufgeklärt werden.
Das Ergebnis dieses „gesellschaftlichen Aufklärungsprozesses“ ist schon vorgegeben, denn letztlich müssen die Bürger sich so verhalten wie in der idealen Modellwelt vorgesehen. Dies sind Überlegungen, die auf eine expertokratische Demokratie hinauslaufen, in der der Demos über die Notwendigkeit anstehender Reformen ständig aufgeklärt werden muss. Noch vor der nationalsozialistischen Machtergreifung beschrieb Hermann Heller den ordoliberalen Ansatz insofern als ,,autoritären“ Liberalismus (Heller, 1933). Das Legitimations- und Demokratiedefizit des Ordoliberalismus wurde also schon frühzeitig erkannt (Hesse, 1979, S. 229 ff.) und von deren jüngeren Vertretern beklagt, die an Stelle des autoritären deshalb ein demokratisches Politikverständnis setzen. Das tradierte Demokratieverständnis wird zwar von neueren Ordnungstheoretikern, wie Ulrich Eith und Nils Goldschmidt kritisiert, bleibt aber wirkungslos, wenn, wie im vorangegangen Absatz dargelegt, das dem theoretischen Denken zugrunde liegende Gleichgewichtskonzept der vollkommenen Konkurrenz weiterhin zum gesellschaftlichen Ideal erhoben wird. Auch wenn Eith und Goldschmidt die Beratungstätigkeit in „der Ausarbeitung alternativer, „kluger“ Arrangements mit erkennbaren Realisierungschancen.“ (Goldschmidt & Eith, 2005, S. 12) sehen, ist diese doch weiterhin als hierarchisches Muster der Fremdaufklärung gedacht und nicht als öffentliche Beratung und Selbstaufklärung.
Die reduzierte Sicht auf die Norm der sozialen Gerechtigkeit
Grundlage für die staatliche Einflussnahme ist die Norm der ökonomischen Freiheit. Die ökonomische Freiheit wird hier als Wettbewerbsfreiheit verstanden, die über einen entsprechenden Regel- und Ordnungsrahmen umzusetzen ist. Diese Norm findet – wie dargestellt - in der neoklassischen Theorie ihre positivistische Begründung findet. Die Norm der sozialen Gerechtigkeit ist aus der Norm der ökonomischen Freiheit abgeleitet. Die Norm der sozialen Gerechtigkeit erfährt hier keine eigenständige Bedeutung, sondern ergibt sich als eine Art Nebenprodukt aus der ökonomischen Freiheit. Soziale Gerechtigkeit ist nach dieser Theorie solange zu rechtfertigen, wie hierüber die Funktionsbedingungen von Wettbewerbsordnungen nicht verletzt werden.
Historische Konstellationen bleiben unberücksichtigt
Primär gilt als ein adäquates institutionelles Regel- und Normensystem jenes, durch das die individuellen Marktaktivitäten zu einer effizienten Marktlösung zusammengeführt werden.
Die staatlichen Entscheidungen zur Setzung eines ordnungsadäquaten Gesetzesrahmens werden neben den objektiven Kriterien, die allein auf den Erkenntnissen des Wissenschaftlers beruhen, auch von den konkreten historischen Situationen bestimmt. Skeptisch hierzu resümiert (Hans Albert, dass die Erklärungsreichweite, die der Ordoliberalismus den realen Prozessen zukommen lässt, in keinerlei Relation zu den logischen Erklärungen steht. (Albert, Rationalität und Wirtschaftsordnung, 2001, S. 273) Auch wenn die konkreten Situationen im ordoliberalen Ansatz Berücksichtigung finden und die Entstehung realer Handlungsregeln und Handlungsnomen thematisiert wird, so werden diese immer danach beurteilt, inwieweit sie sich dem Ideal der vollkommenen Konkurrenz annähern. In diesem Kontext stellt sich die Frage, in welcher Weise die jeweiligen situativen Gegebenheiten eines Landes berücksichtigt werden. Wer soll beispielsweise darüber entscheiden, ob die britische oder die schwedische Variante des Kapitalismus dem Ideal der vollkommenen Konkurrenz mehr entspricht.
Der Staat ist einziger wirtschaftspolitischer Akteur
Unabhängig von der hier beschriebenen Diskrepanz zwischen Realität und theoretischer Modellwelt sind noch weitere Gründe zu nennen, die die wirtschaftspolitische Realisierung ordoliberaler Ansätze problematisch machen. Die Aufgabe der Wirtschaftspolitik besteht darin, einen Regel- und Normenrahmen zu setzen und entsprechende Vorkehrungen zu dessen Einhaltung zu schaffen. Diesem wirtschaftspolitischen Konzept der Ordoliberalen liegt ein dezisionistisches Entscheidungsmodell zugrunde, nachdem der Staat - als autonomer und somit einziger wirtschaftspolitischer Akteur - über die entsprechenden Mittel verfügt, um die Einzelentscheidungen der Individuen mit dem objektiven Gesamtinteresse in Übereinstimmung zu bringen. Das von den Ordoliberalen geforderte Ziel – Mittel - Denken taugt für eine geschlossene Marktgesellschaft, nicht aber für eine offene Marktgesellschaft. (Riese, 2002, S. 22) (Budzinski, S. 5).
Die Staaten sind interessengeleitete Marktteilnehmer
Die Staaten sind selbst Akteure auf den Märkten, deren Handeln nicht ohne Rückwirkungen bleiben. Überlegungen, die man nicht ernst genug nehmen kann. Was sich infolge die Finanz- und Währungskrise der letzten Jahre deutlich gezeigt hat, ist, dass ökonomische Macht schon längst nicht mehr allein auf dem strategischen Verhalten transnationaler Unternehmer gründet oder auf monopolistische und oligopolistische Wettbewerbsstrukturen zurückzuführen ist. Vielmehr wird Markmacht zunehmend über die Währungspolitik der jeweiligen Nationen hergestellt.
Die Staaten befinden sich gegenwärtig in einem Widerspruch. Denn einerseits sind sie wie in Deutschland durch ihre Verfassungen zum Sozialstaatsprinzip verpflichtet, andererseits verhalten sie sich wie die privaten Marktakteure und konkurrieren mit anderen Nationen um die attraktivsten Wettbewerbsbedingungen. Gegenwärtig bangen die Unternehmen hierzulande nicht deshalb um weitere hohe Exporteinbrüche, weil sie zu wenig innovativ sind, sondern weil der Euro gegenüber dem Dollar drastisch angestiegen ist.
Was kann man nun auf die von Offe und Becker aufgeworfenen Fragen antworten? Auch wenn die Befürchtungen Offe und Beckerts nicht ausgeräumt werden konnten, so haben uns ihre Ängste doch angeregt, nach staatlichen Handlungsmöglichkeiten zu suchen. Die gegenwärtig von rechten wie auch linken Politiker gepriesenen ordoliberale Lösungen scheinen uns bei der Beantwortung wenig zukunftsweisend zu sein. Sie beinhalten nicht nur ein Demokratiedefizit, weil sie allein im Staat den Wächter des Gemeinwohles sehen, das wiederum in dem unrealistischen Marktkonzept der Allokationstheorie seine Begründung findet. Auch wohnen der ordoliberalen Theorie erhebliche Erklärungsdefizite inne. Weder kann sie die Norm der sozialen Gerechtigkeit als eigenständige Kategorie fassen, noch ist sie in der Lage, die gegenwärtigen währungs- und finanzpolitischen Entwicklungen in ihre Vorstellungen zu integrieren. Letzteres ist aber unabdingbar für das künftige Staatsverständnis. Die Souveränität von Staaten wird sich auch darüber entscheiden, ob es gelingt, erkämpfte Sozialstandards zu erhalten beziehungsweise weiter ausbauen. Es braucht, um die anfänglichen Überlegungen von Popper zu ergänzen, gegenwärtig institutionelle Einrichtungen, durch die die Norm der sozialen Gerechtigkeit geschützt bleiben. Die Staaten müssen dafür Sorge tragen, dass diese auch wirksam werden. Nur so kann die ökonomische Gewalt eingeschränkt und die individuelle Freiheit geschützt werden
Die gegenwärtigen Entwicklungen scheinen jedoch von diesen Einsichten unbeeinflusst. Nationen schließen sich zu Währungs- und Wirtschaftsräumen zusammen und geben, wie im Falle der europäischen Währungsunion, ihre geld- und währungspolitische Souveränität in wesentlichen Teilen auf. Aber auch jene Länder, die nicht Mitglied eines Währungsraumes sind, werden ihrer währungspolitischen Souveränität zunehmend entledigt, was sich in Fällen wie Lettland und der Ukraine während der Finanz- und Währungskrise beispielsweise sehr deutlich gezeigt hat. Diese Finanzsolitäre sind es, die im gegenwärtig internationalen Währungskampf um die Leitwährung zu den Verlierern wurden. Dem Staatsbankrott konnten diese Länder nur dadurch entrinnen, indem sie den Auflagen („Konditionalitäten“) des IWF zustimmten. Der damit verbundene (bezweckte?) Abbau des Sozialstaates hat die Auswirkungen der Krise auf diese Länder noch verstärkt.
Umso unverständlicher ist es, dass die Staaten der EU, die in der Frage der Sozialstandards weiterhin weitgehend souverän sind, diese Möglichkeiten nicht ausschöpfen. So führen die durch sie geschaffenen Institutionen und verabschiedeten Gesetze - wie in Deutschland Leiharbeit, Hartz IV - nicht zu einer Einschränkung der ökonomischen Gewalt, sondern zu deren Zunahme. Gesetze, die mehr den Blick auf die neoliberale Ausrichtung im Rahmen des Vertrages von Lissabon richteten, als auf die eigene Verfassung. Insofern ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eine Stärkung der Souveränität in dieser Frage.
Diese Entwicklung muss nachdenklich machen. Und dies nicht nur aus gerechtigkeitstheoretischen Erwägungen, sondern auch aus Gründen der ökonomischen Vernunft. Denn in der Krise hat sich gezeigt: Der Sozialstaat ist nicht nur gerecht, sondern auch ökonomisch stabilisierend.
Goldschmidt, N., & Eith, U. (2005). Zwischen Zustimmungsfähigkeit und tatsächlicher Zustimmung:Kriterien für Reformpolitik aus ordnungsökonomischer. Freiburger Diskussionspapiere zur Ordnungsökonomik . Institut für Allgemeine Wirtschaftsforschung; Abteilung für Wirtschaftspolitik;.
Heller, H. (1933). Autoritärer Liberalismus . Die Neue Rundschau 44 , 289-298.
Hesse, G. (1979). Staatsaufgaben: Zur Theorie der Legitimation und Identifikation staatlicher Aufgaben. Baden - Baden.
Kalmbach, P. (1996). Oppenheimer und der "dritte" Weg. In V. Caspari, & B. Schefold, Zwei Wissenschaftler der Frankfurter Universität (S. 120-139). Marburg: Metropolis.
Pistor, E. B. (20. Oktober 2009). http://www.project-syndicate.org/. Von http://www.project-syndicate.org/: http://www.project-syndicate.org/ abgerufen
Popper, K. R. (1992). Das Rechtssystem und das soziale System. In K. Popper, Die offene Gesellschaft und ihre Feinde 2 (S. 138-156). Tübingen: J.C.B. Mohr .
Preiser, E. (1970). Gedenkrede zur hundertsten Wiederkehr eines Geburtstages . In E. Preiser, Politische Ökonomie im 20. Jahrhundert. München.
[1] Die Eintrittsbarrieren waren hoch, denn im Zuge der Einführung der Massenproduktion war es nur noch wenigen Unternehmen möglich, den hohen Fixkostenanteil, der für die Massenproduktion notwendig war, aufzubringen.